Arndt von der Heide
Arndt von der Heide, Jahrgang 1974, studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten in Bremen und Kiel. Seine Referendarzeit absolvierte er in Schleswig-Holstein im Landgerichtsbezirk Flensburg. Die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft erhielt Herr von der Heide im Februar 2006. Seit März des Jahres 2006 war Herr von der Heide als Rechtsanwalt tätig, seit dem Jahr 2010 war er Partner in der Kanzlei.
Herr von der Heide war Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht sowie für Miet- und Wohnungseigentumsrecht.
Zu unserer großen Bestürzung ist Herr von der Heide leider im Oktober 2024 nach schwerer Krankheit verstorben. Seine Willensstärke, sein Teamgeist und sein Humor werden uns fehlen. Er wird immer ein Teil von uns bleiben.