Wohnraummietrecht / Mietrecht in Kiel und Umgebung – Hier sind Sie richtig.
Fünf Fachanwälte für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht spiegeln die herausragende Erfahrung und Kompetenz unserer Kieler Kanzlei im Immobilienrecht wider.
Keine andere Kanzlei in Schleswig-Holstein verfügt über eine derart hohe Zahl an Fachanwälten für dieses Rechtsgebiet.
Wir sind die Spezialisten in Kiel für Mietrecht sowie alle Rechtsfragen rund um Ihre Immobilie.
Eines unserer Haupttätigkeitsfelder liegt im Bereich des Wohnraummietrechts. Hier haben wir uns seit langen Jahren darauf spezialisiert, Vermieter anwaltlich zu beraten und zu vertreten.
Beratung und Vertretung von Vermietern
Bei uns sind Sie daher genau richtig, wenn Sie eine Immobilie vermieten bzw. vermietet haben und im Rahmen des Mietverhältnisses oder bei dessen Abwicklung rechtliche Probleme aufgetreten sind.
Häufig kommt es in Dauerschuldverhältnissen zu Problemen, weil sich eine Vertragspartei nicht mehr vertragskonform verhält. So geben auflaufende Mietschulden, zu laute Partys, Beleidigungen von Vermietern oder Mitmietern oder andere vertragsbrüchige Verhaltensweisen Anlass zu dem Wunsch, das bestehende Mietverhältnis zu beenden und dem Mieter eine Kündigung auszusprechen.
Kündigung des Mietverhältnisses, Räumungsanspruch und Räumungsklage
Wir beraten Sie in einem solchen Fall umfassend über die Kosten und Risiken der Beendigung des Mietverhältnisses und setzen den auf Grundlage der ausgesprochenen Kündigung vorhandenen Räumungsanspruch durch Einreichung einer Räumungsklage im Bedarfsfalle auch gerichtlich durch.
In diesem Zusammenhang vertreten und beraten wir Sie natürlich auch im Anschluss an ein Gerichtsverfahren, etwa bei der Durchsetzung von titulierten Ansprüchen im Wege der Zwangsvollstreckung.
Eigenbedarfskündigung – Wenn Sie Ihre Immobile selbst nutzen oder nahen Angehörigen zur Verfügung stellen möchten
Ferner beraten wir Sie, sofern Sie die Mietsache verwerten oder für sich selbst oder einen nahen Angehörigen nutzen wollen und demgemäß planen, dem Mieter eine Verwertungs- bzw. Eigenbedarfskündigung auszusprechen.
Ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt im Bereich des Zustandes der Mietsache. Hier steht häufig im Streit, ob der Mieter bei Herausgabe der Wohnung eine Renovierung durchführen muss, oder aber, ob er die Mietsache lediglich besenrein zurückzugeben hat. Häufig gibt in einem solchen Fall die in den allgemeinen Geschäftsbedingungen (vorgefertigter Mietvertrag) verankerte Schönheitsreparaturklausel Aufschluss.
Schönheitsreparaturen und Beschädigungen der Mietsache
Strikt zu trennen ist die Frage der Verpflichtung zur Durchführung von Schönheitsreparaturen im Übrigen von der Frage, ob die Mieter während der Mietzeit Beschädigungen der Mietsache durch vertragswidrigen Gebrauch verursacht haben. Liegen solche Beschädigungen vor, hat der Vermieter häufig direkte Regressansprüche gegen den Mieter, die jedoch der kurzen Verjährungsfrist des § 548 BGB unterliegen. Auch in diesem gesamten Themenkomplex beraten und vertreten wir Sie umfassend.
In unserer Fachkanzlei für Mietrecht in Kiel sind Sie bestens aufgehoben für sämtliche Probleme, die bei einer Vermietung von Wohneigentum auftreten können
Selbstverständlich sind wir auch Ansprechpartner bei sämtlichen anderen Problemfeldern im Bereich des Wohnraummietrechts, wie etwa das Entwerfen bzw. Überprüfen von Mietverträgen, das Entwerfen von Mieterhöhungsverlangen, die Durchsetzung von offenen Mietzinsforderungen (Inkasso) und vieles mehr.
Sprechen Sie uns an!