Kanzleiprofil S & P – Steffens & Partner
Wir sind die Spezialisten für das Recht rund um Ihre Immobilie.
4 Fachanwälte/-anwältinnen für Miet- und Wohnungseigentumsrecht spiegeln die herausragende Erfahrung und Kompetenz unserer Kanzlei im Immobilienrecht wider. Keine andere Kanzlei in Schleswig-Holstein verfügt über eine derart hohe Zahl an Fachanwälten für dieses Rechtsgebiet. Hinzu kommmt ein Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht.
Die Spezialisierung der gesamten Kanzlei auf das Immobilienrecht ermöglicht es uns, unsere Erfahrungen untereinander austauschen, sodass diese in die Beratung und Vertretung durch unsere Kanzlei einfließen und stets zu Ihrem Vorteil eingesetzt werden können. Zudem ist gewährleistet, dass Sie jederzeit auf einen kompetenten Ansprechpartner zugreifen können, wenn Sie sich an uns wenden.
Unser Ziel ist es, Sie umfassend, verständlich und praxisnah sowie unter Beachtung der aktuellsten Rechtsprechung zu beraten und Ihre Interessen außergerichtlich oder im gerichtlichen Verfahren bestmöglich zu vertreten.
Zum Immobilienrecht gehören insbesondere folgende Rechtsgebiete, in denen wir Sie gerne beraten und vertreten:
Im Immobilienkaufrecht beraten und vertreten wir Sie sowohl vor bzw. bei dem Erwerb oder der Veräußerung von Grundstücken, Häusern oder Wohnungen, als auch bei der Prüfung und Durchsetzung bzw. der Abwehr etwaiger Gewährleistungsansprüche, sofern es nach Kaufvertragsschluss zu Streit über Baumängel kommt oder andere Probleme auftauchen. Die Prüfung und Bewertung von Kaufverträgen erledigen wir für Sie schnell und präzise.
Im Wohnraummietrecht für Vermieter haben wir uns zusätzlich spezialisiert auf die Beratung und Vertretung von Vermietern und Hausverwaltungen. Ihre Interessen gegenüber Mietern vertreten wir daher aus Überzeugung und mit dem von Ihnen gewünschten Nachdruck.
Im Gewerberaummietrecht beraten und vertreten wir sowohl Vermieter als auch gewerbliche Mieter im Hinblick auf Miet- und Pachtverträge über Ladenlokale, Büro-, Geschäfts- und Praxisräume sowie sonstige gewerblich genutzte Räume und Flächen.
Im Wohnungseigentumsrecht sind wir bei rechtlichen Problemen oder Streitigkeiten Ansprechpartner sowohl für die gesamte Wohnungseigentümergemeinschaft, als auch für einzelne Eigentümer, für den Verwalter oder für Beiräte. Mit den vielschichtigen Interessenlagen in dieser besonderen rechtlichen Konstellation sind wir bestens vertraut.
Im Bereich des Bau- und Architektenrechts beraten und vertreten wir sowohl Bauherren, als auch bauausführende Fachunternehmen und/oder Architekten bzw. Statiker.
In Streitigkeiten auf Grundlage des Werkvertragsrechts vertreten wir sowohl Auftraggeber sowie Auftragnehmer. Unabhängig davon, ob Sie als Werkunternehmer Ihre Zahlungsansprüche verfolgt wissen wollen, oder ob Sie als Besteller Mängelgewährleistungsrechte geltend machen wollen, wir stehen Ihnen gerne mit unserer fachlichen Kompetenz zur Seite.
Auch im vielschichtigen und abwechslungsreichen Grundstücks- und Nachbarrecht vertreten wir Ihre Interessen im außergerichtlichen sowie im gerichtlichen Verfahren mit Nachdruck. Hierbei kann es einerseits um Streitigkeiten hinsichtlich des Bestehens von Wege- und Leitungsrechten sowie um vom Nachbargrundstück ausgehende Störungen, beispielsweise durch das Herüberwachsen von Pflanzen, gehen.
Sie sind bei uns stets in den besten Händen, wenn es rechtliche Fragestellungen oder Probleme im Zusammenhang mit Ihrer Immobilie gibt.