Urteile im Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht, Gewerberaummietrecht, Baurecht und Grundstücksvertragsrecht
Besser bauen wie vertraglich vereinbart!
Das OLG Schleswig hat mit Beschluss vom 02.12.2020 (Az. 12 U 66/20) nochmal ganz deutlich unterstrichen, dass ein Werkmangel bereits dann vorliegt, wenn die erbrachten Bauleistungen von der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit abweichen. In dem konkreten Fall war zwischen den Vertragsparteien vereinbart worden, dass der Auftragnehmer zur Bewährung des Estrichs Stahldrahtfasern in diesen mit einbaut. Im Nachgang zu den fertiggestellten Arbeiten musste der Auftraggeber dann aber feststellen, dass eben diese Stahldrahtfasern nicht mit verbaut worden waren.
Wichtige Änderungen des schleswig-holsteinischen Nachbarschaftsrechts
Im Sommer des vergangenen Jahres hat der Schleswig-Holsteinische Landtag das Nachbarschaftsrecht geändert. Relevant sind hierbei insbesondere zwei Regelungen. Zum einen ist die in § 40 Abs. 1 Nachbarschaftsgesetz vorhandene Ausschlussfrist für die Geltendmachung von Rückschnittmaßnahmen grenzständiger Pflanzen auf dem Nachbargrundstück von 2 auf 4 Jahre verlängert worden. Die zweite Änderung betrifft all diejenigen, welche ihr grenzständiges Haus nachträglich mit einem Wärmedämmverbundsystem versehen wollen.
Umfassende Überwachungspflichten des Architekten
Zu den vertraglich vereinbarten Aufgaben eines Architekten gehört es neben der Planung des Bauvorhabens regelmäßig auch, die Bauausführung zu überwachen und so Sorge dafür zu tragen, dass das Bauvorhaben fachgerecht erbracht wird. Dabei werden die Arbeiten der tätigen Unternehmen hinsichtlich der Einhaltung der Baugenehmigung, der Baupläne sowie der Leistungsbeschreibung überprüft (Leistungsphase 8). Letzten Endes schuldet der Architekt nämlich gegenüber dem Bauherrn die Erbringung eines mangelfreien Gesamtwerkes.
Der Erhalt eines Baumes ist für das nachbarliche Rückschnittbegehren unerheblich
In seiner Entscheidung vom 11.06.2021 (Az. V ZR 234/19) traf der Bundesgerichtshof eine für Grundstücksnachbarn weiterreichende Entscheidung. Er entschied nämlich, dass dem Verlangen eines Grundstückseigentümers auf Rückschnitt über die Grundstücksgrenze herüber hängender Äste nicht erfolgreich entgegengehalten werden kann, dass durch das Abschneiden dieser Äste das Absterben des Baumes oder der Verlust seiner Standfestigkeit drohe.
Praxistipp: Werkunternehmer aufgepasst! Grundsätzliches zur Abnahme
Handwerk hat Tradition. Aus diesem oder aus ähnlichen Gründen begegnen viele Werkunternehmer ihren Kunden mit einer gehörigen Portion Vertrauen, sodass häufig das gesprochene Wort als ausreichend erachtet wird und man gutwillig auf eine Verschriftlichung des Gesagten verzichtet. Doch spätestens dann, wenn es im Nachhinein wider Erwarten doch mal zum Streit mit dem Kunden kommt, dann fragt einen der eigene Anwalt auf einmal nach schriftlichen Bestätigungen, wie beispielsweise einer Abnahmeerklärung.
Eine Frage der Farbe – Alle Wohnungseigentümer müssen zustimmen
Berlin (ots) Wenn Haustür und Treppenhandlauf einer Wohnanlage abgebeizt werden und künftig nicht mehr mit einer Farbe gestrichen werden sollen, dann erfordert das nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS die Zustimmung aller Wohnungseigentümer.
Wuff, Miau und anderes – Gerichte müssen sich nach der Pandemie vermehrt mit Tierhaltung befassen
Die Zahlen sind eindeutig: Während der Zeit der Corona-Pandemie haben sich deutlich mehr Menschen als sonst ein Haustier zugelegt. Manche entschieden sich eher konventionell für einen Hund oder eine Katze, andere für Nutztiere, wieder andere ließen sich auf das Risiko der Exotenhaltung ein. Mehr Tiere in Wohnungen, Häusern und auf Grundstücken sorgen aber auch für mehr juristische Streitfälle. Der Infodienst Recht und Steuern der LBS hat für seine Extra-Ausgabe einige Urteile zu diesem Themenkreis gesammelt.
Untermieter blieb – Er schuldete dem Eigentümer eine Entschädigung für ganzes Objekt
Ein Untermieter, der nach dem Ende des Hauptmietverhältnisses nicht auszieht und schließlich zur Räumung verurteilt wird, kann zu einer Nutzungsentschädigung für die entgangenen Mieteinnahmen des gesamten Objekts verpflichtet werden. So lautet nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS ein höchstrichterliches Grundsatzurteil. (Bundesgerichtshof, Aktenzeichen V ZR 26/20)
Das neue WEG Recht ab 01.12.2020
Zum 01.12.2020 ist eine umfangreiche WEG-Reform in Kraft getreten. Dadurch ändern sich nicht nur die Rechtsbeziehungen der einzelnen Eigentümer, der WEG sowie des Verwalters untereinander, sondern insbesondere auch die Regelungen zu baulichen Veränderungen ändern sich erheblich. Eine der zentralsten Änderungen der WEG-Reform ist die Veränderung der Rechtsbeziehungen zwischen Eigentümer, Verwalter und WEG selbst. So richten sich Ansprüche einzelner Eigentümer grundsätzlich nur noch gegen die WEG als rechtsfähige juristische Person. Die WEG wiederum kann Ansprüche gegenüber dem Verwalter sowie einzelnen Eigentümern geltend machen.
Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Corona/Covid-19 Pandemie – was Sie jetzt als Wohnungseigentümer und WEG Verwalter wissen müssen
Der Bundestag hat ein Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Corona/Covid-19 Pandemie beschlossen, das auch Regelungen zum WEG Recht enthält. Erfahren Sie mehr in diesem Beitrag über Eigentümerversammlungen, Verwalterbestellungen und Wirtschaftspläne.