Urteile im Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht, Gewerberaummietrecht, Baurecht und Grundstücksvertragsrecht
Gesetzesänderungen aufgrund der Corona Pandemie – was Sie jetzt als Vermieter wissen müssen
Aufgrund der zahlreichen Einschränkungen zur Eindämmung der Corona/Covid-19 Pandemie hat der Bundestag weitreichende Änderungen des Mietrechts beschlossen. Die wichtigsten Änderungen sind hier für Sie zusammengefasst.
Gesetzesänderungen aufgrund der Corona/Covid-19 Pandemie – Was Sie jetzt als Mieter von Gewerberaum wissen müssen
Aufgrund der zahlreichen Einschränkungen zur Eindämmung der Corona Pandemie hat der Bundestag weitreichende Änderungen des Mietrechts beschlossen. Die wichtigsten Änderungen sind hier für Sie zusammengefasst.
Die Fertigstellungsrate in Bauträgerverträgen ist erst dann zu zahlen, wenn nichts mehr zu tun ist.
Im vorliegenden Fall verlangte der Bauträger nach Abnahme und Beseitigung der Protokollmängel für das Sondereigentum die vollständige Fertigstellungsrate, obwohl das Gemeinschaftseigentum noch mangelbehaftet war. Da die Erwerber hierdurch die Möglichkeit zur Zurückbehaltung der Schlussrate verloren hätten, konnte das LG Düsseldorf nur zu der Entscheidung kommen, dass der gesamte Zahlungsplan nach § 134 BGB i.V.m. § 12 MaBV unwirksam war und an die Stelle der nichtigen Abschlagszahlungsvereinbarung das Werkvertragsrecht tritt. Fälligkeit der Schlussrate trat somit erst mit Abnahme des Gemeinschaftseigentums ein.
Hohes Alter des Mieters und Verwurzelung im Umfeld begründet nicht ohne weiters einen Härtegrund, der einer Eigenbedarfskündigung entgegensteht
Hohes Alter des Mieters und Verwurzelung im Umfeld begründet nicht ohne weiters einen Härtegrund, der einer Eigenbedarfskündigung entgegensteht Wird ein Mietverhältnis über eine Wohnung durch den Vermieter wegen Eigenbedarfs gekündigt, kann der Mieter die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen, sofern die Beendigung für ihn oder seine Familie eine nicht zu rechtfertigende Härte darstellt (§ 574 BGB). Ein Härtefall kann durch jeden wirtschaftlichen, finanziellen, gesundheitlichen, familiären oder persönlichen Nachteil begründet sein, muss sich in seiner Auswirkung aber von den normalen mit einem Wohnungswechsel verbundenen Nachteilen deutlich abheben.
Schimmel durch Wassereintritt in einem Neubau
Jeder weiß, wo gehobelt wird, da fallen auch Späne und wo gebaut wird, geschehen Fehler. Trotz dieses Wissens verlassen sich Käufer von noch zu bauenden Immobilien immer wieder darauf, dass sich dieser Grundsatz bei ihrem Bauherrn nicht bewahrheitet. Kommt es im Rahmen der Bauarbeiten aber trotzdem zum Beispiel zu einem Wassereintritt in den Neubau, welcher zur Folge hat, dass der gesamte Fußbodenaufbau durchfeuchtet wird und sich hier Schimmel bildet, so ist der Auftragnehmer dem Auftraggeber auf dessen Verlangen hin grundsätzlich auch zur Mängelbeseitigung verpflichtet.
Wertminderung bei zu engem Tiefgaragenstellplatz
Dem Eigentümer eines Tiefgaragenstellplatzes, der aufgrund der engen Bauweise des Parkhauses nur nach einem erheblichen Rangiervorgang nutzbar ist, kann ein Recht auf Minderung des Kaufpreises für den Tiefgaragenstellplatz gegen den Verkäufer zustehen. Das OLG Braunschweig hat im Urteil vom 20.06.2019 zum Az. 8 U 62/18 entschieden, dass es einen Mangel darstellt, wenn der Tiefgaragenstellplatz zu eng konstruiert ist.
Sofortiger Wegfall des Zurückbehaltungsrechts des Mieters bei Verweigerung der Duldung zur Mängelbeseitigung
In einer aktuellen Entscheidung des BGH vom 10.04.2019 zum Az. VIII ZR 12/18 entschied dieser, dass Mieter ihre Zurückbehaltungs- und Minderungsrechte verlieren, wenn sie eine Mängelbeseitigung durch den Vermieter zu Unrecht ablehnen. In dem Fall, der dem BGH zur Entscheidung vorlag, mieteten die Beklagten im Jahr 1998 von einer Rechtsvorgängerin der Klägerin eine Dreizimmerwohnung in Dresden an. Seit 1999 minderten Sie die Miete erheblich wegen diverser vorhandener Mängel. Die jetzige Klägerin kündigte das Mietverhältnis daraufhin wegen Zahlungsverzuges. In dem darauffolgenden Rechtsstreit sprach die Klägerin sechs weitere Kündigung wegen Zahlungsverzuges aus.
Schönheitsreparaturen im gewerblichen Mietverhältnis
Auch Gewerberaummieter schulden Schönheitsreparaturen nur, soweit die Mieträume bei Mietbeginn renoviert übergeben wurden. Was die Übertragung der Rechtsprechung zur Abwälzung von Schönheitsreparaturen ins gewerbliche Mietverhältnis bedeutet, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Wirksame Eigenbedarfskündigung bei beabsichtigter Nutzung als Zweit – und Ferienwohnung?
Mit Beschluss vom 21.08.2018 (Az. VIII ZR 186/17) stellte der Bundesgerichts hof nunmehr klar, dass die Kündigung eines Vermieters wegen Eigenbedarf gemäß § 5 73 Ab s. 2 Nummer 2 BGB nicht zwingend erfordert, dass der Vermieter oder eine sonstige Bedarfsperson in der Wohnung den Lebensmittelpunkt begründen will.
Fristlose Kündigung kann bei Zahlungsverzug des Mieters hilfsweise mit fristgemäßer Kündigung verbunden werden
Gerät der Mieter in Zahlungsverzug, ist der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis fristlos zu beenden. Üblicherweise wird gleichzeitig auch die fristgemäße Kündigung erklärt. Weigert sich der Mieter auszuziehen, so wird zur Durchsetzung der Ansprüche des Vermieters auf Räumung und Herausgabe der Wohnung eine sog. Räumungsklage erhoben. Sofern der Mieter innerhalb der gesetzlichen Schonfrist ( zwei Monate nach Zustellung der Räumungsklage ) seinen Zahlungsrückstand vollständig ausgleicht, wird allein die fristlose Kündigung per Gesetz geheilt und ihre Wirkungen entfallen nachträglich.