Baurecht und Architektenrecht in Kiel und Umgebung – Hier sind Sie richtig.
Sind Sie Bauherr, Werkunternehmer, Generalunternehmer, Architekt, Ingenieur oder Planer und haben ein Problem bei Ihrem Bauvorhaben?
Dann sind Sie bei uns genau richtig. Wir vertreten Sie in allen Bereichen des privaten und öffentlichen Baurechts sowie auch des Architektenrechts.
Die Probleme im Bereich des Bau- bzw. Werkvertragsrechts sind vielschichtig. Der allgemeine Preisdruck bei Bauvorhaben in der heutigen Zeit ist enorm und somit sind die Gewinnmargen relativ klein.
Dieses Grundproblem führt bereits dazu, dass viele Unternehmen „über dem Limit“ arbeiten müssen, um die vertraglichen Vorgaben mit den Auftraggebern zu erfüllen.
Hier sind Fehler programmiert.
Wenn Bauarbeiten nicht den anerkannten Regeln der Technik entsprechend ausgeführt werden
So können sich bereits in der Erfüllungsphase weitreichende Ansprüche des Vertragspartners ergeben, sollten die Werk- bzw. Bauarbeiten nicht den allgemeinen anerkannten Regeln der Technik entsprechend ausgeführt werden. Wir beraten in dieser Phase sowohl Bauherren, als auch Bauträger, Generalunternehmer, Subunternehmer und Ingenieure/Architekten. Selbstverständlich bezieht sich die rechtliche Beratung sowohl auf den außerprozessualen, als auch den gerichtlichen Bereich. Wir sind für Sie da, wenn wir Ihre Rechte aus dem Werk- bzw. Bauvertrag durchsetzen sollen und beraten Sie über alle Möglichkeiten einer außergerichtlichen Einigung bzw. einer gerichtlichen Durchsetzung etwaiger Ansprüche.
Stillstand auf dem Bau ist wirtschaftlich schwer zu kompensieren
Hierbei ist gerade im Baurecht das Hauptaugenmerk darauf zu legen, dass zum einen Ihre Rechte aus dem Vertrag durchgesetzt werden, zum anderen aber auch eine sinnvolle und zügige Gesamtregelung herbeigeführt werden muss, um einen größeren Schaden von allen Vertragsparteien abzuwenden. Gerade auf dem Bau ist jeder Tag Stillstand in wirtschaftlicher Hinsicht schwer zu kompensieren.
Gleichermaßen ist es aber wichtig, bereits im Rahmen der Bauplanung bzw. Bauausführung genau darauf zu achten, dass die vertraglichen Verpflichtungen der Bauunternehmen eingehalten werden. Hier sind wir für Bauherren der richtige Ansprechpartner, um in der Erfüllungsphase des Werk- bzw. Bauvertrages die Rechte der Bauherren zu vertreten. Sofern eine Abnahme des Werkes bereits erfolgt ist, beraten wir Sie selbstverständlich auch über die Möglichkeiten, Gewährleistungsansprüche gegen den Werkunternehmer geltend zu machen, sofern Baumängel vorliegen sollten.
Wir vertreten ebenfalls Einzelunternehmer, größere Baufirmen, Generalunternehmer sowie Bauträger
Gleichermaßen vertreten wir aber auch Einzelunternehmer, größere Baufirmen, Generalunternehmer sowie Bauträger, wenn es darum geht, dass Bauherren etwa vereinbarte Abschlagszahlungen nicht leisten bzw. die Abnahme des fertiggestellten Bauwerkes pflichtwidrig verweigern.
Öffentliches Baurecht und Architektenrecht
Darüber hinaus sind wir auch im Bereich des öffentlichen Baurechts und des Architektenrechts für Sie tätig. Haben Sie etwa eine Stilllegungsverpflichtung des Bauamtes erhalten oder etwa eine Abrissverfügung, so wenden Sie sich einfach an uns. Gleiches gilt für den Fall, dass eine begehrte Baugenehmigung nicht erteilt wird. Gerne beraten wir auch Architekten und Ingenieure bei der Durchsetzung Ihrer Honorarforderungen bzw. bei der Abwehr etwaiger Gewährleistungs- und/oder Schadensersatzansprüche.
Kurzfristiger Besprechungstermin bei rechtlichen Problemen
Wir sind als Fachkanzlei für Immobilienrecht rund um die Immobilie jederzeit für Sie erreichbar. Sollten Sie einen Werkvertrag oder aber ein Bauvertrag geschlossen haben und sollten sich aus diesem Vertrag rechtliche Probleme ergeben, wenden Sie sich schnell an uns. Sie werden kurzfristig einen Besprechungstermin in unserem Büro erhalten. Wir freuen uns auf Ihren Anruf und werden Ihr Anliegen kurzfristig, kompetent und zielorientiert bearbeiten.