Gewerberaummietrecht in Kiel und Umgebung – Hier sind Sie richtig.
Haben Sie eine Gewerbeeinheit vermietet oder sind Sie Mieter eines Gewerberaums, so sind Sie bei uns gut aufgehoben, wenn es vor Abschluss des Vertrages, im Rahmen des laufenden Mietverhältnisses oder im Zuge der Beendigung desselben zu Problemen mit Ihrem Vertragspartner oder Dritten (Nachbarschaft, Mitmietern, Behörden) kommt.
Im Gewerberaummietrecht sind die auftretenden rechtlichen Probleme häufig mit denen des Wohnraummietrechts nicht zu vergleichen. Umso mehr ist es für Sie wichtig, einen kompetenten und erfahrenen Ansprechpartner in diesem Bereich an Ihrer Seite zu haben, der Sie über Ihre Möglichkeiten und Ansprüche und deren Durchsetzung kompetent berät.
Das sollten Sie wissen: Ansprüche und Pflichten durch den Formularmietvertrag
Ein Kernpunkt des Gewerberaummietrechts bildet bereits der zugrunde liegende Formularmietvertrag, weil dieser eine ganze Reihe von Regelungen (Klauseln) enthält, die die Ansprüche und Pflichten der Mietvertragsparteien aus dem Vertrag festlegen.
Auf Wunsch überprüfen wir einzelne Klauseln des Vertrages wie etwa, ob der zugrunde liegende Formular-Zeitmietvertrag überhaupt der gesetzlich vorgeschriebenen Schriftform Rechnung trägt und welche rechtlichen Folgen und Möglichkeiten sich daraus für die Vertragsparteien ergeben. Ferner lohnt es sich unter Umständen, auch weitere Klauseln wie etwa die Aufrechnungsverbotsklausel, die Betriebspflichtklausel, die Haftungsausschlussklausel, die Schönheitsreparatur-Klausel, die Vollmachtsklausel etc. überprüfen zu lassen um in Erfahrung zu bringen, welche rechtlichen Verpflichtungen tatsächlich bestehen und welche Möglichkeiten es gibt, vertragliche Ansprüche durchzusetzen oder auch abzuwehren.
Der Problemkreis Vertragsdauer: Wenn ein Mietvertrag in erster Euphorie zu langfristig geschlossen wurde.
Ein Schwerpunkt der rechtlichen Beratung im Gewerberaummietrecht besteht auch hinsichtlich des Problemkreises der Vertragsdauer. Es passiert relativ häufig, dass Mietvertragsparteien in der ersten Euphorie einer Geschäftsidee langfristige Mietverträge abschließen um dann nach einigen wenigen Monaten oder Jahren festzustellen, dass der erhoffte Erfolg ausbleibt mit der Folge, dass das zunächst als Glücksfall empfundene Mietverhältnis zu einem Klotz am Bein wird. Hier beraten wir Sie gerne, inwieweit die Möglichkeit einer vorzeitigen Vertragsbeendigung gegeben ist.
Die Miethöhe: Indexmiete, Staffelmiete, Wertsicherungsklauseln
Freilich ist auch die Höhe der Miete immer wieder ein Grund für Animositäten im Rahmen des Mietverhältnisses. Dies betrifft die Vermieterseite und die Mieterseite gleichermaßen. Beratungen über die Möglichkeiten der Veränderung der Miete und die Überprüfung der zugrunde liegenden Klauseln (Indexmiete, Staffelmiete, Wertsicherungsklauseln) gehören daher selbstverständlich zu unserem Repertoire.
Mängel an der Mietsache und Mietminderung
Ferner beraten wir Sie gerne, sofern die Mietsache Mängel aufweist und Sie als Mieter einen Mängelbeseitigungsanspruch gegen den Vermieter durchsetzen wollen. Häufig besteht in Gewerberaummietverhältnissen das Problem der langen Laufzeit des Vertrages, so dass die Geltendmachung und Durchsetzung von Mietminderungen und Mängelbeseitigungsansprüchen eine enorme (wirtschaftliche) Bedeutung hat.
Auf der anderen Seite sind öfter auftretende Mängelanzeigen für Vermieter ein echter Dorn im Auge, weil Mieter allzu häufig eine Mietminderung auf vermeintliche Mängel stützen, die aus rechtlichen Gründen nicht zu einer Minderung von Gesetzes wegen führen. Dies kann u.a. daran liegen, dass die Mängel bereits bei Beginn des Mietverhältnisses vorgelegen haben, nicht auf bauphysikalische Gegebenheiten zurückzuführen sind, oder aber derart unerheblich sind, dass sie die Gebrauchstauglichkeit der Mietsache nicht oder eben nur unerheblich beeinträchtigen.
Beendigung des Mietverhältnisses
Schließlich sind Sie bei uns richtig, sofern Sie eine Beratung über die Möglichkeit der Beendigung des Mietverhältnisses durch Ausspruch einer Kündigung wünschen. Wir sprechen für Sie Abmahnungen und Kündigungen aus und beraten Sie umfassend über Ihre Möglichkeiten, sich aus dem Vertragsverhältnis zu lösen. Häufig kommt es in Gewerberaummietverhältnissen zu Problemen, weil sich eine Vertragspartei nicht mehr vertragskonform verhält. So geben auflaufende Mietschulden, weil das Gewerbe keinen Gewinn mehr erwirtschaftet, der Zustand der Mietsache (Vorliegen von geschäftsschädigenden Mängeln) oder die lange Laufzeit des Vertrages Anlass zu dem Wunsch, das bestehende Mietverhältnis zu beenden.
Wir beraten Sie in einem solchen Fall umfassend über die Möglichkeiten, Kosten und Risiken der Mietminderung bzw. der Beendigung des Mietverhältnisses, sprechen in Ihrem Namen Kündigungen aus und setzen den auf Grundlage der ausgesprochenen Kündigung vorhandenen Räumungsanspruch durch Einreichung einer Räumungsklage im Bedarfsfalle auch gerichtlich durch.
Beratung und Vertretung bei Abmahnung, Räumungsklage, Durchsetzung der Hausordnung
Ebenso vertreten wir Sie als Mieter von Gewerberaum, wenn Sie eine Abmahnung oder Kündigung erhalten haben und sich dagegen zur Wehr setzen wollen. Selbstverständlich sind Sie bei uns auch richtig, wenn gegen Sie bereits eine Räumungsklage eingereicht wurde und Sie der Meinung sind, dass die zugrunde liegende Kündigung keine rechtliche Wirksamkeit entfaltet.
Eine Beratung durch uns findet auch in den übrigen Bereichen des Gewerberaummietrechts, wie etwa der Überprüfung von Heiz- und Betriebskostenabrechnungen, der Durchsetzung der Hausordnung, der Geltendmachung von Mieterhöhungen etc. statt. Sprechen Sie uns einfach an.