Grundstücksrecht in Kiel und Umgebung – hier sind Sie richtig.
Sie sind Eigentümer eines Grundstückes und fühlen sich durch Dritte in der freien Ausübung der hiermit verbundenen Rechte beeinträchtigt, dann können wir womöglich etwas für Sie tun!
Probleme bei Hinterliegergrundstücken ohne eigenen Zugang
Im Zusammenhang mit der zunehmenden Knappheit von Bauflächen und den dadurch steigenden Grundstückspreisen werden immer häufiger große Grundstücke geteilt und einzeln abverkauft. Häufig hat so ein Vorgehen zur Folge, dass das Hinterliegergrundstück keinen eigenen Zugang zur Straße mehr hat und sowohl die Zuwegung als auch die Strom- und Wasserversorgung über das vordere Grundstück erfolgen muss.
Damit der Eigentümer des hinteren Grundstücks dieses aber trotzdem jederzeit erreichen kann, muss die Zuwegung über das Nachbargrundstück rechtlich gesichert sein. Zumeist erfolgt dies durch die Eintragung von Wegerechten im Grundbuch. Selbstverständlich kann bei dem Versuch, dieses rechtliche Konstrukt sodann in der Praxis zu leben, ein Spannungsfeld zwischen dem Eigentümer des herrschenden Hinterliegergrundstückes und dem Eigentümer des dienenden Vordergrundstückes entstehen.
Egal in welcher Hinsicht Sie sich diesbezüglich beeinträchtigt fühlen, wir prüfen für Sie, ob Ihr Grundstücksnachbar die bestehende Rechtslage einhält oder ob Ihnen gegen das Handeln Ihres Nachbarn Abwehransprüche zustehen.
Wenn Versorgungsleitungen durch ein fremdes Grundstücke führen
Zu dem Bereich des Grundstücksrecht ist aber nicht nur das Wegerecht zu zählen. Das Aufteilen von größeren Grundstücken führt häufig auch dazu, dass beispielsweise Wasser- und Stromleitungen durch ein fremdes Grundstück führen müssen, damit das anschlussferne Grundstück jederzeit versorgt werden kann. Auch diese Leitungen sollten im Idealfall rechtlich gesichert sein, damit Sie nicht plötzlich von Ihrem Grundstücksnachbarn oder dessen Rechtsnachfolgern auf Entfernung dieser Leitungen in Anspruch genommen werden können.
Andersherum gilt, wer auf seinem Grundstück fremde Leitungen liegen hat und hierdurch in der Nutzung des Grundstücks beeinträchtigt wird, der sollte sich überlegen, ob er deren Vorhandensein weiter dulden möchte.
Unabhängig davon, ob Sie der Ansicht sind, dass Ihr Grundstück zu Unrecht mit einem solchen dinglichen Recht belastet ist oder Sie feststellen, dass Ihr Grundstück auf eine derartige Sicherung angewiesen ist, diese aber nicht besteht, werden wir Sie umfassend beraten und Ihnen dabei helfen die für Sie bestmögliche Lösung zu finden.