Rechtsanwalt Arndt von der Heide
Arndt von der Heide, Jahrgang 1974, studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten in Bremen und Kiel. Seine Referendarzeit absolvierte er in Schleswig-Holstein im Landgerichtsbezirk Flensburg. Die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft erhielt Herr von der Heide im Februar 2006. Seit März des Jahres 2006 ist Herr von der Heide als Rechtsanwalt tätig, seit dem Jahr 2010 ist er Partner in der Kanzlei.
Herr von der Heide ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht sowie für Miet- und Wohnungseigentumsrecht.
Aufgrund schwerer Erkrankung steht Herr von der Heide aktuell leider nicht als Rechtsanwalt zur Verfügung.